Ansicht umschalten
Avatar von 1Hz
  • 1Hz

mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

Re: emotionale Not ist nicht Besitzstanddenken

Da fehlt Ihnen aber offenkundig Hintergrundwissen.

Und unabhängig davon, ist es nur ein Beispiel. Ein Beispiel dient dazu, einen Grundgedanken zu veranschaulichen. Hier den Gedanken, dass eine solche Tat sehr wohl bei einem ansonsten nicht zu kritisierenden Menschen Ausdruck einer emotionalen Notlage sein kann, eine Affekthandlung, auch kein Besitzstanddenken. Und so etwas muss gerichtlich gewürdigt werden können. Auch wenn da kein Psychopath involviert ist. Pauschal solche Menschen als "Messerstecher" abzuurteilen, schlägt fehl. Und wäre sicherlich auch verfassungswidrig. Denn es muss nach den konkreten Umständen des Einzelfalles bewertet werden, nicht nach einer pauschalen Abqualifizierungsvorgabe.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.01.2021 15:04).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten