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Avatar von MichaelDi
  • MichaelDi

942 Beiträge seit 08.11.2016

Re: emotionale Not ist nicht Besitzstanddenken

Ich halte die Sichtweise der Justiz (und der CDU hier) auch für richtig, aber man braucht die Rechtfertigung nicht auf Psychopathen zu verengen.

Der Verlust dreht sich ja bei weitem nicht nur um den Partner im materiellen Sinne. Wenn dem som wäre, wäre Strafmilderung nicht zu rechtfertigen. Es geht um den Verlust von psychisch-sozialen Werten. Die Vorstellung einer glücklichen Zukunft zu zweit. Vielleicht einer gut funktionierenden Familie, eine günstige Ausgangslage für die vorhandenen Kinder. Vielleicht wurde gemeinsam ein Lebenswerk, eine Mission aufgebaut und steht nun vor dem Nichts.

Auch andere Aspekte spielen eine Rolle. Wie viel Zeit ist vergangen zwischen der Trennung und der Tat? Würde die Tötung gezielt vorbereitet? Ist mehr geschehen als die Trennung, hat etwa das Opfer der gemeinsamen Sache oder dem Anderen in der Zwischenzeit mit Absicht schwer geschadet und so Verzweiflung erzeugt?

Die Tat als Mord oder als Totschlag zu verurteilen sind Optionen, die die Richter im Einzelfall prüfen müssen. Der Täter bekommt so oder so eine lange Gefängnisstrafe.

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