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  • 1Hz

mehr als 1000 Beiträge seit 27.09.2019

Re: emotionale Not ist nicht Besitzstanddenken

Ich habe nicht auf Psychopathen verengt. Sondern das lediglich als Beispiel gebracht. Da es besonders zwingend ist.

Auch muss man, wie Sie völlig richtig darlegen, andere Aspekte berücksichtigen. Was in dem Psychopathenbeispiel ebenfalls wieder besonders deutlich zum Ausdruck kommt:

Strafe dient nach unserem Recht maßgeblich der Resozialisierung. Es muss also die Frage gestellt werden, ob Tatwiederholung droht und Resozialisierung nötig ist. In meinem Beispiel hat es nie eine Entsozialisierung gegeben, Resozialisierung ist also absurd, und es droht auch keine Wiederholung.

Auch wäre ein höheres Strafmaß nicht geeignet, einen solchen Täter abzuschrecken. Der ist ja im Tatmoment quasi gar nicht zurechnungsfähig. Und wird nach der Tat wahrscheinlich derjenige sein, der das Geschehene am tiefsten bedauert. Auch bereits bei derzeitigen Strafen.

Und ganz genau, es muss nach Maßgabe des konkreten Einzelfalles bewertet werden, ob das Mord oder Totschlag war. Das kann auf keinen Fall pauschal als Mord qualifiziert werden.

Im Bericht wird auch kein einziges Beispiel für die behauptete zu niedrige Bestrafung geliefert. Der Bericht baut auf Stimmungsmache durch eingangs aufgezeigte scheußliche Taten auf - für die aber gar kein Urteil vorliegt, da nur über die Taten berichtet wurde - kurz nach Tat.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.01.2021 17:00).

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