1Hz schrieb am 15.01.2021 20:04:
Archaisches Besitzdenken wird auch jetzt nicht von der Justiz als schuldmindern anerkannt.
Deswegen hat die Autorin ja keine Beispiele benennen können.
Jetzt habe ich verstanden, was Du damit gemeint hast.
Beispiele hat sie nur am Anfang des Artikels für Beziehungstaten gebracht, um die Emotionen in Wallung zu bringen. Aber das waren nur die Taten. Es gab kein Gerichtsurteil dazu. Aber egal. Den Rest schreibt man dann so, als wären das solche Fälle und schafft mit dieser Lüge Zustimmung für etwas, was es gar nicht gibt.
Wenn es das nicht gäbe und die Petition wäre erfolgreich und Besitzdenken würde z.B. als Mordmerkmal gesetzlich anerkannt werden,
was hätte sie davon (außer in einem peripheren Forum Recht behalten zu haben)?