Die Sichtweise der Justiz ist hier schon genau richtig. Nicht jede dieser Taten hat etwas mit Besitzstanddenken zu tun.
Ein Beispiel:
Psychopathen verstehen sich darauf, eine Beziehung so aufzubauen, dass bei dem anderen auch eine massive Sucht entsteht, die absolut vergleichbar mit einer schweren Drogensucht ist, es werden im Gehirn die gleichen Bereiche aktiviert. Auch ist es normal, dass ein Psychopath eine Beziehung von einem Moment auf den anderen beendet. Dies erzeugt beim Verlassenen eine schwere Kriese. Ein bekanntes Beispiel dafür wäre Merkel und Hannelore Kohl, es ist hierfür nicht nötig, dass es sich um eine intime Beziehung handelt. Eine solche Kriese schafft nicht jeder zu bewältigen. Selbstmord, wie bei Frau Kohl, ist da nicht ungewöhnlich. Die emotionale Not kann sich aber auch anders äußern, situationsbedingt auch in einer Attacke.
In der Regel suchen sich Psychopathen gerne recht positive Charaktere aus, sofern nicht wie bei Frau Kohl andere Gründe für die Wahl ausschlaggebend sind. Gerne vor allem sehr empathische Menschen. Psychopathen "lieben" Empathen. Da ist Besitzstanddenken nichts, was man denen vorwerfen kann.
Wäre es nun richtig, eine solche Person, die letztendlich Opfer ist, juristisch auf Mord festzunageln? Oder, wenn der Psychopath nicht stirbt, auf versuchten Mord? LOL. Ein Fest für Psychopathen. Im Zweifel sorgen die dafür, dass eine solche Attacke stattfindet, wenn sie davon profitieren.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (15.01.2021 14:33).