.. zu seinen 'Coronazahlen' kommt, wundert das nicht:
...ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht.
Quelle RKI
Die Beamten des Gesundheitsamtes legen also -u.U Wochen später- fest, an was der Patient gestorben ist.
Unfassbar..
Übrigens gibts die Darmspielgelung demnächst beim Finanzamt :-D