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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

Re: Also, es gibt Opiodausweise, die müssen nicht beglaubigt werden.

Das stimmt so nicht. Medizinisch verordnete Opiate bewirken keine generelle Fahruntauglichkeit, der Arzt klärt über die Risiken auf, die bei der verordneten Dosierung bestehen. Die Beipackzettel verweisen im übrigen auf mögliche Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit oder Maschinenführung, wen diese zu erwarten ist. Wie bei alleñanderen Medikamenten auch ist es der Patient, der darauf achten muß, ob er fahrtaugluch ist oder nicht.
Es dürfte mehr die Fahrtauglichkeit einschränkende Medikamente geben, als dies bei BTM der Fall ist. Wer Schkafmuttel bekommt, sollte dadurch ja schlafen, und fährt schon deshalb nicht Auto, nicht wahr.
Eine Bescheinigung zum Autofahren gibt es bei verschriebenen BTM- Medikamenten nicht, diese muß demzufolge auch nicht mitgeführt werden. Schließlich nehmen diese keine Rauschmittel, sondern nur spezifische Nedikanente, bei denen eine Mißbrauchsgefahr bei Überdosierung besteht, weshalb diese durch ein eigenes BTM-Gesetz so überwacht werden, daß ein Mißbrauch verhindert wird.
Ist jemand opiatabhängig, weil er permanet Medikamente bedarf, die er normal verstoffwechselt? Oder meinen sie rauschgiftabhängigkeit? Es ist die Dosierung, die das Gift ausmacht. Beides benennt verschiedene Sachverhalte. Wer Jahrzehnte Schmerzmittel bekommt, könnte von derartigenen - aber nicht vom Konkreten - durchaus als abhängig bezeichnet werden, weil die Schmerzursache ja dadurch nicht behandelt wird.
Auch wenn sein Medikament in hoher Dosierung Rauschgiftwirkung zeigt, wäre er aber nicht rauschgiftsüchtig - die Dosierung erzeugt keinen Rausch, sondern erzeugt genau die gewünschte therapeutische Wirkung.
Ist nicht so einfach, das zu verstehen? Die gesamte Konsummenge macht den Unterschied, ob medizinische Sollwirkung oder berauschende Giftwirkung bis hin zum Tod eintritt.
Und wer die Guftwurkung erreicht, ist auch mit einer obskuren Genehmigung fahrungeeignet, fahruntüchtig.
Ob ich mal laut vermute darf, daß diese obskure Genehmigung die Idee eines solchen Zustandes ist?

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