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  • Guckstu

mehr als 1000 Beiträge seit 18.03.2024

So einfach ist das mit der Abhängigkeit auch nicht

DcPS schrieb am 27.06.2024 23:27:

Eine Bescheinigung zum Autofahren gibt es bei verschriebenen BTM- Medikamenten nicht, diese muß demzufolge auch nicht mitgeführt werden. Schließlich nehmen diese keine Rauschmittel, sondern nur spezifische Nedikanente, bei denen eine Mißbrauchsgefahr bei Überdosierung besteht, weshalb diese durch ein eigenes BTM-Gesetz so überwacht werden, daß ein Mißbrauch verhindert wird.

Nein, man kann auch bei niedriger Dosis abhängig werden.
Die Wahrscheinlichkeit ist nicht hoch, aber wenn einer zu den 2,5% gehören, die schon bei 12,5 mg/h süchtig geworden sind, dann sind sie eben auch suchtkrank.

Ist jemand opiatabhängig, weil er permanet Medikamente bedarf, die er normal verstoffwechselt? Oder meinen sie rauschgiftabhängigkeit? Es ist die Dosierung, die das Gift ausmacht. Beides benennt verschiedene Sachverhalte. Wer Jahrzehnte Schmerzmittel bekommt, könnte von derartigenen - aber nicht vom Konkreten - durchaus als abhängig bezeichnet werden, weil die Schmerzursache ja dadurch nicht behandelt wird.

Die Sucht kommt auf die Abhängigkeit wegen der Schmerzbekämpfung noch oben drauf.
Der Süchtige will die Dosis über die Schmerzbekämpfung hinaus steigern, und das ist lebensgefährlich.

Auch wenn sein Medikament in hoher Dosierung Rauschgiftwirkung zeigt, wäre er aber nicht rauschgiftsüchtig - die Dosierung erzeugt keinen Rausch, sondern erzeugt genau die gewünschte therapeutische Wirkung.
Ist nicht so einfach, das zu verstehen? Die gesamte Konsummenge macht den Unterschied, ob medizinische Sollwirkung oder berauschende Giftwirkung bis hin zum Tod eintritt.

So einfach ist es leider nicht, dass man keine Suchtgefahr hat, solange man nicht überdosiert.
Die Suchtgefahr hängt eben nicht davon ab, wie viel übers Nötige hinaus man einnimmt, sondern ist an die Wirkstoffmenge gekoppelt. Wer die stärksten Fentanylpflaster braucht, wird wahrscheinlich süchtig, das Risiko liegt deutlich über 50%. Egal, ob die Dosis zuviel oder zuwenig ist.

Ob ich mal laut vermute darf, daß diese obskure Genehmigung die Idee eines solchen Zustandes ist?

Nein, darfst du nicht.
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, falsche Informationen aufgeschnappt zu haben.
Deine Vorstellung, dass man keine Sucht kriegt, solange man nur darauf achtet, nicht mehr zu nehmen, als es für die Schmerzbekämpfung braucht: Die ist weit verbreitet. Aber halt leider genauso falsch wie die von Fahrtüchtigkeitsbescheinigungen.

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