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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

Re: Ahnen ist nicht so einfach

Man bekommt das vielleicht bei der Erstverschreibung gesagt, aber ob man das nach zehn Jahren noch weiß? Nach 20? 30?
Es wäre hilfreich, für diese Zwecke bei Auslandsaufenthalten im Reisepaß einen entsprechenden Eintrag zu bekommen. Eine Kopie des letzten BTM-Rezepts enthält sowieso alle notwendigen Angaben, aus denen anhand der Verordnung auch die mitgeführte Maximalmenge ersichtlich ist. Schwierig wird das, wenn das BTM-Rezept zukünftig über die GesundheitsKarte vermittelt wird - da müßte die Apotheke die Lieferung beglaubigen, ein Ersatzrezept ausdrucken.

Aber warum so einfach, lieber diskriminieren wir Kranke, stellen sie als potentielle Rauschgiftsünder hin? Etwas mehr Vernunft wäre da zu erwarten, und daß das "feminine Au0enministerium" mal versucht, mit allen Staaten auszumachen, daß dieser Eintrag im Reisepaß anerkannt wird.Betrifft ja alle Staaten mit Kranken, und alke könnten ein analiges Verfahren einsetzen - wäre das nicht etwas für die UNO. Und die Anbalena hätte mal einen Erfolg, könnte ebdlich wahrhaftug sagen: Ich habe was gekonnt! Erwas, was tatsächlich nützt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.06.2024 23:46).

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