Den Anspruch auf Schutz vor rechtsradikaler Gewalt hat der Staat gegenüber jedermann einzulösen. Den Anspruch auf Toleranz aber müssen Muslime sich verdienen, wenn sie ihn nicht unterlaufen (=verlieren) wollen.
Beides hat in Wahrheit verfassungsrechtlich, einfachrechtlich und faktisch fast nichts miteinander zu tun. Die Verrührung in einen einheitlichen Moralbrei ist Verdrehung auf hohem staatspropagandistischen Niveau.
Den Anspruch auf Toleranz kann man unterlaufen wie die AfD beweist. Das wurde heute amtlich vom Verfassungsschutz bestätigt. Natürlich sind die Hürden bis zum Verbot einer Religion deutlich höher , aber sie sind endlich hoch und nicht unüberwindlich.