Seit wann muss man sich in einem Rechtsstaat aktiv von etwas distanzieren, um einer Bestrafung zu entgehen?
Solange man selbst keine Handlungen begeht oder gutheißt, die gegen Gesetze verstoßen, sollte das doch wohl ausreichen.
Eine Pflicht, sich aktiv von Personen oder Gruppierungen zu distanzieren, die gegen Gesetze verstoßen, erscheint weder praktikabel noch kompatibel mit rechtsstaatlichen Grundsätzen.