auf hohem Niveau.
Den Anspruch auf Schutz vor rechtsextremer Gewalt, ja, vor Gewalt schlechthin, hat jeder zu Recht. Aber der Anspruch auf Schutz gilt gegenüber dem Staat. nur er kann auch den Anspruch auf Tleranz durchsetzen, das ist sein Part in einer Demokratie. Der Bürger selbst muss diesen Anspruch grundsätzlich nicht einlösen und auch nicht durchsetzen, es sei denn, es gehe um eine unmittelbare Hilfeleistung in einer realen Situation des Angriffs. dann nämlich wäre das unterlassene Hilfeleistung.