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  • J. Heinrich

339 Beiträge seit 11.01.2015

"Eigentümer politsch ungewollt" als juristische Begründung für Enteignungen ?

Defacto wird die Enteignung begründet mit:

"Der Eigentümer (Rosneft) ist in Deutschland und Nachbarstaaten (Polen) politsch ungewollt"

Die deutsche Regierung schafft hier sehr "interessante" Präzedenzfälle für rein politische Rechtsgründe für Enteignungen.

Das kann uns noch böse "auf die Füße fallen"

--> wenn beim nächsten großen politischen "Streit" mit einer gleichlautenden Begründung z.B. VW in China enteignet.

Mein Eindruck ist:

Die deutsche Politik und (System)Medien richten sich in Agitation und Handeln
nicht nur gegen Russland,
--> sonder vor allem auch gegen rechtsstaatliche Standarts

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