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  • Evi el Tron

18 Beiträge seit 26.09.2024

Billigung?

Ein_Beitrag_77 schrieb am 01.10.2024 23:04:

Öffentliche Billigung von Straftaten ist übrigens auch schwer zu entschuldigen.

Wenn sie schon öffentlich diffamieren, sollte ihnen klar sein, das eine Billigung geeignet sein muss, den öffentlichen Frieden zu stören.

Der Forent hat seine Abwägung mit der Öffentlichkeit in einer Weise geteilt, die mMn nicht dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Sie hingegen, versuchen seine freie Meinungsäußerung einzuschränken, in dem sie diese in die Nähe einer Straftat rücken. Eine Aussage über ihre Beweggründe erspare ich mir an dieser Stelle.

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