Inkommodator schrieb am 22.11.2022 13:00:
Völkerrechtlich hat die faschistische Diktatur Russlands hier keinerlei Ansprüche.
Das stimmt so nicht, betrachtet man die Entscheidung der Krimbevölkerung aus dem Januar 1991, noch zu Sowjetzeiten, indem sie sich bereits für die Autonomie aussprach, was Kiew natürlich missfallen musste und somit zu einer Putschhandlung seitens Kiews 1995 führte und man diese Entscheidung per Dekret und Regimechange umzukehren gedachte und die garantierte Autonomie außer Vollzug setzte, indem sowohl die Verfassung als auch das Amt des Präsidenten der Krim für nichtig erklärte - völkerrechtlich alles andere als korrekt.