Das hört sich zwar so ähnlich an, hat aber nichts miteinander zu tun.
Gemeint war nicht etwa die Unterstützung der DDR-Bürger gegen die Gängelung durch ihre Regierung, sondern der Anspruch außenpolitisch als alleiniger Vertreter Gesamtdeutschlands und Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches zu handeln.
Der Anspruch wurde durch die Ostpolitik von Willy Brandt mehr oder weniger aufgegeben. Im Grundlagenvertrag von 1972 wurde festgehalten, dass "keiner im Namen des anderen sprechen könne", gleichzeitig gab die BRD die Hallstein-Doktrin auf, die es der BRD verbot diplomatische Beziehungen zu Ländern zu unterhalten die auch mit der DDR welche hatten. 1973 wurden beide deutschen Staaten in die UNO aufgenommen, was der Alleinvertretungsanspruch bis dahin verhindert hatte.
Von BRD-Regierungen gab es aber weder Unterstützung für den Aufstand am 17. Juni 53 noch für die Dissidenten, aus denen am Ende der DDR die Bürgerbewegungen hervorgingen. Der "Wandel durch Annäherung" war von BRD-Seite immer als ein Wandel von oben gedacht, als eine Art SED-Perestroika. Zu den Bürgerbewegungen hatten vor 89 nur die oppositionellen Grünen nennenswerte Kontakte. Die Vorstellung, diese Gruppen aus Pfarrern und Sandalenträgern in Strickpullovern könnten eine friedliche Revolution anführen, das SED-Regime ins Wanken bringen und die Wiedervereinigung ermöglichen galt als völlig abwegig.