bitschalter schrieb am 28.01.2021 05:36:
Unter der 'Party- und Eventszene' versteht man eine vollkommen andere Bevölkerungsgruppe.
Berufsverbote betreffen diese Szene auch kaum.
Die 'Party- und Eventszene' ist bunt und kulturbreichernd.
Und wie soll auch ein berufliches Verbot gegenüber einem gelernten
ALGII Antragsausfüllers durchgesetzt werden.