Alias schrieb am 28.01.2021 07:27:
bitschalter schrieb am 28.01.2021 05:36:
Unter der 'Party- und Eventszene' versteht man eine vollkommen andere Bevölkerungsgruppe.
Berufsverbote betreffen diese Szene auch kaum.
Die 'Party- und Eventszene' ist bunt und kulturbreichernd.
Und wie soll auch ein berufliches Verbot gegenüber einem gelernten
ALGII Antragsausfüllers durchgesetzt werden.
Ach ja, die ALG2 Partypeople, die ihr fettes HartzIV in den Clubs für Drugs and Rock'n'Roll auf den Kopf hauen. Ist klar! Zu der Event und PArtyszene gehören im übrigen auch die Events und Parties der reichsten paar Prozent. Frage mich, wieso das immer ausgeblendet wird. Und bevor du hier irgendwie weiter Schwachsinn redest : ich arbeite in der Szene seit über 12 Jahren und feier in Ihr seit über 24. Die Darrstellunge n darüber sind meist völlig undifferenziert und vorurteilsbehaftet. Zum Kotzen! Gerade in der Pandemiezeit ist das Ausspielen der Bürger untereinander nur noch widerwärtig. Man kann es nicht oft genug sagen.
T.