aus welchen Gründen und wer genau soll denn die AfD gesetzlich wirksam verbieten?
Etwa "unser" Bundesverfassungsgericht, in seiner Substanz komplett okkupiert aka gleichgeschaltet durch Altparteien, die nur deswegen nicht als kriminelle Vereinigungen abgeurteilt werden können, weil der Passus im § 129 StGB lautet: (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, ...
So eine Selbstzertifizierung durch partei(zuge)hörige Richter hat schon ihre Vorteile!
Apropos, ist der Schlusssatz ein Aufruf zur Selbstjustiz gegenüber Befürwortern der AfD?
Dies ist auch ein Plädoyer, unter einer rechten Hegemonie nicht auf Staat und Justiz zu vertrauen, sondern vor allem auf die eigene Kraft.
Dann ist hoffentlich damit nur die Geisteskraft gemeint und nicht die Körperkraft!