Das EU-Gericht ist wahrscheinlich nicht für ein Parteiverbot zuständig.
Aber die Partei könnte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden.
Diese beiden Gerichte werden von Laien häufig verwechselt.
Das EU-Gericht ist für die EU zuständig.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist zuständig für alle 47 Staaten des Europarates.
Da die Vereinigungsfreiheit als Menschenrecht gilt, könnte der EMGR sich für zuständig erklären.