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mehr als 1000 Beiträge seit 01.12.2023

Re: Das Ansinnen einer Minderheit eine Mehrheit auszuschließen

Also ich kann's auch nur hier wiederholen:

Die AfD hat uns in keinen Krieg geschleift, den wir hätten schon aus Gründen des Selbsterhaltungstrieb hätten meiden müssen. Die AfD hat uns auch keine 3 Jahre "Corona-Politik" zugemutet mit Ausgangssperren, Diskriminierung einzelner Personenkreise, Zwangsimpfung von Senioren in Altenheimen, politischer Verfolgung Andersdenkender usw usf. Muss ich wirklich die Verfehlungen unserer etablierten Parteien auflisten um ein grundsätzliches Demokratiedefizit in unserer Republik zu bescheinigen?

Demokratie - das Volk hält die Macht. Die Regierung eines demokratischen Landes wird zeitlich befristet per Wahl mit dieser Macht beliehen. Sie hat im Auftrag der Bevölkerung dieses Landes zu handeln. Sie hat eine Politik des Interessenausgleichs zu bedienen, damit möglichst vielen Menschen im Lande dauerhaft gedient ist. Sie ist NICHT die Interessenvertretung der Wirtschaftsmächtigen. Sie hat KEIN Mandat, internationale Verträge zu unterzeichnen, welche teilweise oder gänzlich gegen das Grundgesetz (oder eine zu bestimmenden Verfassung) oder die gültigen Gesetze verstößt. Es gibt auch keine Mehrheit für die so genannte "Klimapolitik" und die damit verbundenen gesellschaftlichen wie finanziellen Benachteilungen der Menschen im Lande. Es gibt auch keine generelle Erlaubnis zur Interventionspolitik, etwa um einer nichtverbündeten Nation militärische Beihilfe zu leisten (dafür bedarf es eine UN Resolution). Ferner ist es verboten, Waffen in ein Kriegsgebiet zu schicken. Völkerrechtlich sind lange vor dem Kriegsbeginn verhängten Sanktionen problematisch. Es gibt keinen Rechtsrahmen innerhalb der EU und der gesamten Welt, der eine Beschlagnahmung von Vermögenswerten erlaubt.

Muss ich weitermachen?

In Deutschland ist "Korruption" praktisch legal, wenn sie nur irgendwie einen "moralisch richtigen Anstrich" bekommt. Beispielsweise ist die Inaussichtstellung lukrativer Posten in der Privatwirtschaft für Abgeordnete keine Korruption. Parteispenden sind keine Korruption. Parteispenden müssen nicht offengelegt werden, wenn sie unter eine "Bagatellgrenze" fallen (weniger als 10.000 Euro pro Einzelspender). Zum Vergleich: einem einfachen Angestellten ist die Annahme von Geschenken in so geringer Höhe nur gestattet, dass selbst ein privat eingenommenes Essen mit einem Geschäftspartner als "geldwerter Vorteil" gilt, den er nicht annehmen darf.

Nein.
Die AfD hat es nicht für den beklagenswerten Zustand unserer Demokratie gebraucht. Sie ist ein Symptom, nicht die Ursache. Ich gehe nur in einem Punkt mit: die AfD wird nichts beitragen, den Zustand zu verbessern.

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