Formell steht das EU-Gericht über dem BVG, allerdings kennt unser Grundgesetz das EU-Gericht nicht. Sind sich beide massiv uneinig, dann ist die Konsequenz ein Austritt aus der EU, denn damit verliert das EU-Gericht die Entscheidungsgewalt.
Und da sowohl das EU-Gericht als auch das BVG diese Konsequenzen kennen, versuchen sie es, nicht auf einen derartigen Konflikt ankommen zu lassen.