Und da sowohl das EU-Gericht als auch das BVG diese Konsequenzen kennen, versuchen sie es, nicht auf einen derartigen Konflikt ankommen zu lassen.
Zuerst muß ja ein Verbotsantrag vom Bundestag oder Bundesrat gestellt werden. Und wie man aus der Geschichte sieht, sind diese Verbote nicht oft ausgesprochen worden.