kleinrudi schrieb am 04.01.2024 11:58:
Welches EU-Gericht kann denn ein Verbot der AfD aufheben? Und mit welcher Begründung? Bis jetzt war ich der Annahme, daß ein Parteienverbot vom BVG möglich sei, wenn dies auch in den letzten 60 Jahren nicht mehr erfolgte.
Zuständig wäre nach einem Verbot einer Partei der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)", deren eigene Hürden für ein Parteienverbot aber wohl noch höher liegen als die des BVerfG (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/npd-verbot-deutschland-vergisst-europa/). Das BVerfG hat wohl auch mit Blick auf deren Rechtssprechung auch im zweiten Verfahren gegen die NPD kein Verbot ausgesprochen und nur nach aussen deren geringe Bedeutung vorgeschoben.