Das hatte es ja schon zwei mal gegeben: 1952 und 1956. Nur, wie ich hier schon geschrieben habe, hat das BVerfG sich wahrscheinlich nur den Wünschen der Siegermächte gefügt. Das war damals eben noch eine andere politische Situation!
Ein Parteienverbot "aus eigener Kraft" halte ich für unmöglich.