Natürlich kann Biden den nationalen Notstand verkünden und in der gegenwärtigen Situation würde ein solcher auch keinen Widerstand an sich hervorrufen. Aber die Frage ist, was die daraus resultierenden Maßnahmen beinhalten. Die Ausrufung des "Notstands" selbst, ist verfassungsrechtlich nicht eindeutig geklärt, allerdings gilt als Bedingung dafür die schwammige Formulierung, dass "Umstände jenseits des alltäglichen" vorliegen müssen. Was in diesem Fall ja auch gegeben ist. Aber, und das ist der entscheidende Punkt, die Maßnahmen müssen auf eine Beseitigung oder Eindämmung dieser Situation zugeschnitten sein. Dass könnte zB die Aushebelung bundesstaatlicher Gesetze zur Brandbekämpfung und die Unterordnung unter Bundesweisung sein. Aber Maßnahmen, die die aktuelle Situation nicht direkt verändern, wie Emissionsbeschränkungen oder Investitionen in EE, die erst in Jahrzehnten Wirkung zeigen, werden mit absoluter Sicherheit, zuerst von den zuständigen Bezirksgerichten aufgehoben und landen dann beim Supreme Court. Und wie der dies beurteilt, dürfte nicht weiter schwer sein zu erraten.
Das einzige was hier eine Wirkung zeigen kann, sind Bundesgesetze. Nur werden diese leider keine Mehrheit finden, dafür wäre die Zustimmung beider Kammern nötig....