... heißt doch nichts anderes, alls dass die Rundfunkanstalten die seit längerem vorliegenden Aufforderungen zu kostensparenden Reformen ignoriert oder nicht hinreichend umgesetzt haben.
Aber wird mal spannend, ob das BVerfG tatsächlich Zustimmung erzwingt. Denn schon mit dem Urteil von 2021 hat das BVerfG die "Entscheidungskompetenz" ja bereits an die KEF delegiert. Wenn das Bestand hat, bleibt den Ländern wohl wenig anderes, als sich über eine Reform des Rundfunkstaatsvertrages zu vereinbaren.
Wie die Rundfunkanstalten überhaupt dazu kommen, sich langfristig über die Höhe der aktuellen Beitragseinnahmen hinaus zu verpflichten, ist vielleicht noch ein weiterer Ansatzpunkt. Denn damit haben sie ja bereits wissentlich eine höhere Belastung der Beitragszahler provoziert. Warum die KEF das hat durchgehen lassen, wäre schon zu hinterfragen und ist in jedem Fall ein Punkt, die korrekt und wirtschaftlich ermittelte Empfehlung der Beitragshöhe anzuzweifeln.