Es gibt keinen anderen Rechtsträger, der einen einklagbaren Finanzierungsanspruch aus der schlichten Tatsache ableitet, dass er mit 8,6 Milliarden Euro Zwangsgebühren einfach nicht haushalten kann.
Es gibt keinen anderen Rechtsträger, der einen einklagbaren Finanzierungsanspruch aus der schlichten Tatsache ableitet, dass er mit 8,6 Milliarden Euro Zwangsgebühren einfach nicht haushalten kann.