Michael Boettcher schrieb am 20.11.2024 17:24:
M.O.I Abt. Wiederbeschaffung schrieb am 20.11.2024 12:06:
Denn schon mit dem Urteil von 2021 hat das BVerfG die "Entscheidungskompetenz" ja bereits an die KEF delegiert.
Eigentlich hat das BVerfG die Entscheidung an sich gerissen, nachdem 2021 das Parlament in Sachsen-Anhalt nicht über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags entscheiden konnte, weil der Ministerpräsident keine entsprechende Vorlage vorlegte. Damit hat sich das BVerfG praktisch selbst ermächtigt den Beitrag bzw. seine Höhe festzulegen.
Im Grunde wäre es konsequent, wenn man auf das bisherige Prozedere verzichtet und das BVerfG künftig die Beitragshöhe aus eigener Machtvollkommenheit festlegt. Das spart Zeit, überflüssige Prozesse und sichert dem ÖR-Rundfunk gewiss ausreichende Einnahmen.M. Boettcher
Das Bundesverfassungsgericht hat nichts "an sich gerissen", es wurde von den ÖR angerufen. Warum? Weil die Länder gegen den Staatsvertrag verstossen haben. Und danach hat das BVerfG zu Urteilen: Nach den Regeln des Staatsvertrags.
Wenn du hier die Schuld beim BVerfG suchst, trifft deine Kritik die falschen und entlastet damit fälschlicherweise die Schuldigen: Die Länder. Diese bestimmen den Rundfunkstaatsvertrag. Sie haben die Möglichkeit, diesen zu ändern. Nicht das BVerfG.