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291 Beiträge seit 21.06.2023

Re: Hat schon jemand den Beitragsblocker probiert?

Gez Beitrags-Blocker?
gutefrage.net

"Beitragsblocker" basiert darauf,

dass Gerichtsvollzieher keine Beamten wären und deshalb alle Vollstreckung nichtig wäre, weil nur Beamte einen hoheitlichen Akt (hier: Vollstreckung) vollziehen dürfen.

Kleines Problem: Laut Gesetz sind Gerichtsvollzieher ausdrücklich Beamte.

Großes Problem: Damit man dies einwenden kann, muss man erst es bis zur Vollstreckung kommen lassen. Noch größeres Problem: Sodann soll ein Rechtslaie gegen den Gerichtsvollzieher Strafanzeige erstatten. Kann der Gerichtsvollzieher dann mit einer Gegen-Strafanzeige antworten?

Noch weiteres Problem: Das mag stimmen für Bundesland X, in dem durch Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts tätig werden. Es passt nicht für Bundesländer, in denen das Finanzamt oder die Kommune vollstreckt - vielleicht mehrheitlich.

Eine Website wie gutefrage ist nicht dazu gedacht, mehr hierzu zu kommentieren.

Nächster Punkt: Wer ein Falschinkasso-Problem behauptet,

ist weder Aluhut noch gibt es so etwas wie "normale" Freislellungsgründe in der ARD-Realität. Sondern rund 10 % der Haushalte werden abkassiert, obgleich sie laut Gesetz und Bundesverfassungsgericht zu befreien sind.

Rund 10 % der Haushalte sind "Geringverdiener" im Bereich Existenzminimum, leben aber beihilfenfrei. Diesen wird die Rundfunkabgabe abgezwungen. Laut Gesetz sind sie aber befreit: § 4 Absatz 6 Satz 1 Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag (RBStV).

Die Juristen der 9 ARD-Landesanstalten sind also gesetzlich verpflichtet, alle Bürger auf dies Recht des "sozialen Härtefallantrags" hinzuweisen. So höchstrichterliche Rechtsprechung:

--- BVerfG 1 BvR 665/10 (2011-11-09) --- und 1 BvR 3269/08 u.a.(2011-11-30))

--- BVerfG 1 BvR 2513/18 (2022-01-19) - insbesondere referenzierend RN 11

--- BVerfG 1 BvR 1089/18 (2022-01-19) - dort ebenso in RN 16

--- (BVerfG: eindeutig den Verstoß vorwerfend)

--- Anerkenntnis „10 Jahre gesündigt“: BVerwG 6 C 10.18 RN 23-30. (2019-10-30)

--- VG Gießen 2021-06-15, 9 K 5833/18.GI : Härtefallprüfung zwingend vor_! Klage.

Kein einziger dieser Entscheide erscheint auf der Website der Kölner "Mediensteuer"-"Verbuchungsstelle" (offizielle Falschbezeichnung: "Beitrags"-"Service"),

Eine Website wie gutefrage ist nicht ein Platz, auf dem man erörtern mag, ob es sich um ein Jahrzehnt Politik- und Justizskandal handele oder nicht. Jeder mag es recherchieren, es bestätigt finden und sodann seine Meinung bilden.

Sofern der Vorwurf stimmt, was wir hier nicht erörtern sollten (meine ich), würde es für 2013 bis 2023 mit ein paar einfachen Rechenschritten zur Frage führen, ob akkumuliert 8 Milliarden Euro Falschinkasso erfolgte. Das ist rund ein Jahresumsatz von ARD, ZDF usw..

Man könnte die Meinung vertreten, dass die Rückzahlpflicht wegen Zwangsanwendung keiner Verjährung unterläge. (So beispielsweise Bundesverfassungsgericht im Berliner Semestergebühren-Entscheid).

Man könnte die Meinung vertreten, dass Einfordern dieser Rückzahlpflicht eine Neuordnung von ARD, ZDF usw. und der Rundfunkabgabe bewirken würden.

Es gibt ein einziges maßgebliches Forum in Sachen Rundfunkabgabe und dort findet sich der Weg zur Hilfe, jeweils 2000 Euro zurück zu fordern,

sofern man bisher als "beihilfenfreie/r Geringverdiener/in" zum Zahlen gezwungen wurde. Inklusive Zugang zu einem Auszahlungsantrag. Wie gerne die ARD-Juristen dem dann blitzschnell entsprechen werden, darüber dürfte es keine Illusionen geben. ;-(

Also ein ganz dicker Problem-Komplex. - Es gelte die Regel, nicht externe Links zu benennen. Alles ist also gesagt und soll so genügen. Punkt.

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