da es immer auf der Seite der Rundfunkanstalten steht. Nur bei der Zweitwohnung gab es dem Kläger Recht, da die Amtszeit der Verfassungsrichter in Karsruhe 12 Jahre beträgt und sie deshalb vermutlich selber eine Zweitwohnung haben.
Das Gefälligkeitsgutachten ("Ich habe zusammen mit den Rundfunkanstalten ein...") wurde mit veruntreutem Geld der Rundfunkteilnehmer bezahlt, ihnen wurde für den Rundfunk das Geld abgepreßt, nicht für irgendwelche Gefälligkeitsgutachten.
Ob der ehemalige Verfassungsrichter nicht wußte, daß er das Geld nicht hätte annehmen dürfen?
Auch das Geld für den "Framing"-Lehrgang wurde veruntreut, die Bürger zahlten auch hier für Rundfunk, nicht für einen Lehrgang, der zeigt, wie man die Bürger eleganter beschwindelt.
Kein Staatsanwalt wird sich darum kümmern, da die Öffentlichen wegen ihrer großen Wichtigkeit für die Politiker in einem rechtsfreien Raum agieren dürfen.
Das Verfassungsgericht hätte den RBStV gar nicht annehmen dürfen,
es hätte darauf verweisen müssen, daß die Länder als erstes ein freiheitliches Konzept hätten erstellen müssen, wie es z.B. das Gutachten des Finanzministeriums (von 32 Professoren unterschrieben) zeigt,
und nicht sofort mit einer staatlichen Erpressung aufwarten. Hieran sieht man, daß eine Rundfunkanstalt den RBStV für sich als "Gesetz" geschrieben hat, vom Ministerpräsidenten unterschrieben, und dem Landesparlament zum Abnicken vorgelegt wurde (das Parlament durfte nichts ändern), eine Farce durch und durch und niemand schämt sich, da es um sehr viel Geld (für die Sender) und viel Macht für die Politiker geht.
Das Verfassungsgericht nahm dem Landesparlament sogar das höchste Mandat aus der Hand, über die Finmanzierung des Rundfunks zu entscheiden, da es, auf die Wünsche der Sender hörend, "demokratische Umtriebe" fürchtete, die die Rundum-Vollversorgung der Anstalten gefährden könnte. So macht man Demokratie zur Lachnummer, für die viele Bürger ins Gefängnis wanderten.
Mephisto:
"Das Völkchen spürt den Teufel nie, selbst wenn er es am Kragen hätte!"
"Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in den Formen des Rechts begeht.” Platon
Es wäre so schön, einen Rechtsstaat zu haben!