Das für den sogenannten Meldedatenabgleich auch unseriöse Quellen genutzt wurden, ist mir klar geworden, als mein Sohn nun über Mitte zwanzig eine Forderung von der Gebühreneinzugszentrale erhielt. Er sollte Gebühren nachzahlen für eine Adresse bei der er in der sechsten Klasse abgemeldet wurde um mit der gesamten Familie ins Ausland zu ziehen. Meine Tochter nur wenige Jahre jünger, die zur gleichen Zeit abgemeldet wurde bekam kein Schreiben.
Glücklicherweise hatten wir die sechzehn Jahre alte Abmeldebescheinigung noch. Man schmeisst ja nichts weg.
Merkwürdigerweise ging das Schreiben an seine jetzige Meldeadresse. Bei der Gebühreneinzugszentrale scheinen Fachleute beim Datenwürfeln beschäftigt zu sein.
Kopfschüttelnde Grüße.
Aus meiner Sicht