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mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2020

Re: Datenbasis: Ordnungsgemäß abgemeldet

Ackerwertzahl 100 schrieb am 26.06.2024 19:50:

Fehler passieren überall. Im letzten Jahr bekam ich von der Meldebehörde der Stadt, in der ich bis 2006 beruflich tätig war, einen Schriebs bezüglich meiner Nebenwohnung. Ich hatte mich da ordnungsgemäß abgemeldet und mit einem Telefonat war das erledigt. Außerdem habe ich eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt. Damit sollte sich das mit den Adressenhändlern erledigt haben.

Wenn du nicht ins Ausland ziehst, musst du dich nicht "ordnungsgemäß abgemelden"!
Deutsche! Du muss dich an der neuen Adresse anmelden und das war's. Dass dies zu 100% funktioniert, siehst du an dem Brief mit der Forderung der GEZ. Das Finanzamt braucht länger, aber auch die wissen, wo dein Haus jetzt wohnt.

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