Aus dem Artikel:
"Allerdings weist der Beitragsservice darauf hin, dass nicht alle neu angemeldeten Wohnungen dauerhaft im Bestand bleiben werden. Viele Wohnungen müssen nach Klärung der Beitragspflicht wieder abgemeldet werden, weil dort bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt oder die Wohnungsinhaber von der Beitragspflicht befreit werden können."
Das ist eine Verharmlosung dessen, was tatsächlich passiert....Dabei handelt es sich um eine sogenannte Zwangsanmeldung auf Grund eines Abgleichs mit den Meldedaten. Sozusagen staatlich legitimierte Wegelagerei.
VG München vom 24.10.2016 - M 26 K 16.1311
"Die Anzeige (Anm. d. Verf.: durch den Beitragsschuldner im Gegensatz zu einer Zwangsanmeldung von Amts wegen) der Inhaberschaft einer Wohnung (Anmeldung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 RBStV) ist nicht Voraussetzung für das Bestehen der Rundfunkbeitragspflicht, sondern versetzt die zuständige Landesrundfunkanstalt nur in die Lage, hiervon Kenntnis zu nehmen und die erforderlichen Maßnahmen für die Einziehung der zu leistenden Rundfunkbeiträge einzuleiten. Es ist daher unerheblich, ob die Rundfunkbeitragsverpflichtung infolge eines zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung im Rundfunkbeitragssystem durchgeführten Meldedatenabgleichs festgestellt wurde."
Man stelle sich vor: Ich wechsel die Wohnung und muss Hundesteuer, KfZ-Steuern und Pflichtbeiträge zur GKV zahlen, weil ich ja einen Hund oder ein Auto oder keine Krankenversicherung haben könnte und muss mich dann nach der Zwangsanmeldung selber wieder abmelden. Das ist bizarr.
Noch verrückter ist allerdings, dass wenn ich meiner Anmeldepflicht nachkomme, aber bereits eine Zwangsanmeldung vorgenommen wurde, eine neue Beitragsnummer und damit zwei Beitragsnummern vergeben werden. Damit besteht dann eine doppelte Zahlungspflicht, weil der Beitragsservice - angeblich - nicht verpflichtet ist doppelte Anmeldungen zu prüfen.
Eine Ummeldung dagegen führt nicht zu einem automatischen Ende der Beitragspflicht, weil.. .. ich breche dies an dieser Stelle ab......es ist zu irre.