Kann jemand mit Kenntnis des Medienrechts bitte einmal darlegen, ob die Länder individuelle Verträge mit dem Sendern aushandeln könnten? Also beispielsweise, indem ein Bundesland nur eine Anstalt unter Vertrag nimmt. Oder indem es individuelle Beitragssätze mit den Sendern aushandelt.
Oder anders gefragt: wie leicht kommen die Länder aus den starren Strukturen raus? Müssen die Bundesländer überhaupt einen öffentlichen Rundfunk haben?