Ansicht umschalten
Avatar von Xandor20
  • Xandor20

103 Beiträge seit 28.11.2020

Re: Man braucht sich doch nur anschauen, wer die Rundfunkräte besetzt

Richtig, ist stimme zu, ich will noch dies ergänzen:

1. Im Grunde genommen verstößt die aktuelle Praxis gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Dort ist die Rede davon, dass die Rundfunkräte "aus der Mitte der Gesellschaft" besetzt sein sollen. Davon kann keine Rede mehr sein. Doch wer klagt?

Wer wagt den Handlungsmodus?

http://treff.megapolis.name/cgi-bin/stoffvor.pl

2. Eine Mitsprache der Bevölkerung war von Anfang an (1946) nicht vorgesehen.
"Beitrag" ist beschönigender Sprech der Anstalten. Es handelt sich seit 1.1.2013 um
eine Abgabe auf das angemeldete Wohnen, als staatsrechtliche Vorzugslast.

Und zwar allein aufgrund der "potenziellen" Möglichkeit einer Rezeption der ÖR-Medien.
Rechtlich eine einmalige Konstruktion -- von einem Gutachter, der dann vorsitzender Richter in seiner Sache wurde.

Für mich ist die Berliner Republik moralisch beendet.

Es wurde immer die Frage gestellt: Wie konnte es nach 1933 zu den Auswüchsen des Regimes kommen? Die Antwort darauf sehen Sie anhand der aktuellen Sache.

Nun gibt es schon Melde- bzw. Petzportale, wir sind schon Kandidaten dafür.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten