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  • Xandor20

103 Beiträge seit 28.11.2020

Re: Normalerweise schaut man was der Markt hergibt und macht dann ein Angebot

Ich habe Ihren Beitrag positiv bewertet, weil ich die Argumentation vom Prinzip her als richtig ansehe.

Darf ich Ihnen noch ergänzende Punkte anbieten?

1. Es geht hier nicht um zivilrechtliche Verhältnisse mit gegebenenfalls liberaler Gesinnung, sondern um staatsrechliche Verhältnisse. Diese wurden 1946 von den Alliierten initiiert.

2. Seit 1.1.2013 geht es nicht mehr um einen konkreten Leistungsbezug (gegen Gebühr), sondern ganz klar ausgedrückt um "die potenzielle Möglichkeit", dazu eine Abgabe. Soweit nun die Rechtsprechung in der Berliner Republik.

3. Ich bin nicht für die Unbedarftheit und Trägheit der Bevölkerung verantwortlich. Auch mit Politikerschelte kommen wir meiner Ansicht nach nicht weiter, denn Politiker sind auf eine faire Darstellung in der durch die Zwangs-flatrate auf das angemeldete Wohnen subventionierten Meinungsindustrie für ihre eventuellen Wahlerfolge angewiesen.

4. Sie haben durch das schöne Grundgesetz die Möglichkeit nach Art.20 wohlbemerkt staatrechtlichen Widerstand und nach Kommentaren "in angemessener Weise" zu leisten.

Nach meinen Kenntnissen machen davon aber nur einige wenige heroische Einzelkämpfer Gebrauch.

Wenn Sie vom Empörungsmodus in einen Handlungsmodus kommen wollen, dann freue ich mich auf eine Antwort bzw. Post.

Thomas Birk
c/o copy-art
Kempter Strasse 4
87700 Memmingen

Mit freundlichen Grüssen

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