Es ist zumindest nicht einfach den ÖRR los zu werden, leichter ist man bei einer Staatskirche ausgetreten.
Der ÖRR kann auch nicht zivilrechtlich gekündigt werden, eben weil er staatsrechtlich fundiert ist nach einem alliierten Dekret von 1946, welches dann die BRD 1949 übernommen hat.
Eine Verweigerung des Empfangs wird seit 1.1.2013 auch nicht mehr akzeptiert. Die Rechtsprechung der Berliner Republik richtet sich hier nun nach der "potenziellen Möglichkeit" des Empfangs.
Mit Ihrer Einstellung können Sie auch als potenzieller Undemokrat verortet werden; entsprechende Meldeportale blühen gerade auf.
Manchmal denke ich, dass die Bürger der Berliner Republik nichts anderes verdient haben in ihrer Trägheit. So gesehen ist die angekündigte Erhöhung noch viel zu milde.