Ich habe Ihren Beitrag positiv bewertet, und darf noch Gedanken ergänzen:
1. "pay for use" ist eine liberale Haltung. Diese ist aber bei den 1946 per alliiertem Dekret eingeführten Staatsverträgen nicht vorgesehen.
2. Im schönen Grundgesetz steht keine Silbe weder von einer Zwangs-flatrate auf das angemeldete Wohnen noch von der Zwangsalimentierung durch v.a. Alleinwohnende.
Ich selbst wohnte schon öfters Gerichstverhandlungen bei, wo der Bürger WENIGER Einkommen als ein Bürgergeldbezieher hatte und trotzdem die Zwangs-flatrate bezahlen musste. Mehr dann hier:
http://treff.megapolis.name/cgi-bin/stoffvor.pl
3. Staatsrechlicher Widerstand (wohlbemerkt!) steht Ihnen nach Art 20 GG "in angemssener Weise" zu. Sie haben kein zivilrechtliches Verhältnis zu den
Anstalten.
4. Vor dem 31.12.2012 war alles korrekt über eine leistungsbezugsabhängige Gebührenregelung geregelt. Seit dem 1.1.2013 gilt hier eine Rechtsprechung aufgrund
"potentieller Annahme".
Weiteren Äußerungen über die Berliner Republik enthalte ich mich. Außerdem gibt es jetzt schon Denkverbote, Neusprech-Grammatikvorschriften sowie Melde- bzw. Denunziationsportale.
Mit freundlichen Grüssen