in derReihenfolge: Kauf desGefälligkeitsgutachtens ("Ich habe zusammen mit den Rundfunkanstalten ein….“), das durch Veruntreuung von Teilnehmergeldern bezahlt wurde, die Rundfunkanstalten hatten kein Recht zur Beauftragung, es wäre Sache der Länderparlamente gewesen, 1 oder 16 Gutachten von unabhängigen und seriösen Gutachtern zur Finanzierung des staatlichen Rundfunks anzufordern.
Dieses Gutachten wurde vom Bruder des Gefälligkeitsgutachters beim Verfassungsgericht als grundgesetzkonform erklärt und als einziges "Gutachten“ zugelassen, externe Gutachten von unabhängigen, nicht vom Rundfunk bezahlten Gutachtern, wurden nicht zugelassen, da die meisten den RBStV für verfassungswidrig halten.
Ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden des Verfassungsgerichts wurde vom Vorsitzenden des Verfassungsgerichts abgelehnt.
Hätte es nicht den Kauf des Gefälligkeitsgutachtens durch die Rundfunkanstalten gegeben,
hätte wir heute nicht diesen obszönen RBStV, der allem Rechtsempfinden Hohn spricht.
Oder soll es rechtens sein, daß auch Firmenautos wie Rundfunkteilnehmer einen (reduzierten) Rundfunkbeitrag leisten müssen?
Oder daß Angestellte bei Rossmann und anderen Firmen, nochmals über die Geschäftsleitung (reduzierte) Teinehmergelder zahlen müssen?
Sie also 2x veranlagt werden?
All das wird auf die Verkaufspreise in ALLEN Geschäften aufgeschlagen, ALLE müssen hier nochmals den Rechtsbruch über erhöhte Preise in Geschäften und Kindergärten durch den RBStV zahlen.
So ist es, wenn man keinen Rechtsstaat hat…