realPerry schrieb am 26.11.2024 10:06:
spf2000 schrieb am 25.11.2024 22:49:
Komisch, wie immer kommen die, die das zahlen sollen in den Überlegungen nicht vor.
Wieso Widerspruchsmöglichkeiten nur durch unbetroffene?
Weil sie als Betroffener schon immer Wiederspruch einlegen können.
So ist es:
https://www.kreiszeitung.de/verbraucher/rundfunkgebuehren-einlegen-post-von-der-gez-so-koennen-sie-widerspruch-gegen-92033656.html