Ansicht umschalten
Avatar von Onkel_Stoffel
  • Onkel_Stoffel

838 Beiträge seit 30.05.2007

Ich weise zurück nach §333 BGB

Ich weise hiermit mein (zwangsweise) erworbenes Recht den "Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk" zu "genießen", und die damit einhergehende Zahlungsverpflichtung, zurück nach §333 BGB.

Musste mal gesagt werden!

Bewerten
- +
Ansicht umschalten