Onkel_Stoffel schrieb am 27.11.2024 15:37:
Ich weise hiermit mein (zwangsweise) erworbenes Recht den "Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk" zu "genießen", und die damit einhergehende Zahlungsverpflichtung, zurück nach §333 BGB.
Musste mal gesagt werden!
Und dann?