Ansicht umschalten
Avatar von Silece
  • Silece

mehr als 1000 Beiträge seit 07.12.2001

Re: Ich weise zurück nach §333 BGB

Onkel_Stoffel schrieb am 27.11.2024 15:37:

Ich weise hiermit mein (zwangsweise) erworbenes Recht den "Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk" zu "genießen", und die damit einhergehende Zahlungsverpflichtung, zurück nach §333 BGB.

Musste mal gesagt werden!

Und dann?

Bewerten
- +
Ansicht umschalten