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Avatar von Onkel_Stoffel
  • Onkel_Stoffel

845 Beiträge seit 30.05.2007

Re: Ich weise zurück nach §333 BGB

Silece schrieb am 28.11.2024 08:54:

Onkel_Stoffel schrieb am 27.11.2024 15:37:

Ich weise hiermit mein (zwangsweise) erworbenes Recht den "Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk" zu "genießen", und die damit einhergehende Zahlungsverpflichtung, zurück nach §333 BGB.

Musste mal gesagt werden!

Und dann?

Dann passiert vermutlich nichts. Unser Rechtssystem in DE wird in der Theorie funktionieren, in der Praxis musst du dabei soviel Geld (in kompetente Anwälte) und Zeit (in Jahren bemessen) rein stecken, dass damit die GEZ Gebühren für die nächsten Jahrzehnte bezahlt sind.

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