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  • Der Lustige Lude

126 Beiträge seit 11.03.2004

Über 8% des Rundfunkbeitrags für betriebliche Altersversorgung

Auf hohe Vergütungen für die Führungskräfte des ÖRR folgen hohe Ruhegeld-Zahlungen. Die hierfür aus dem jeweiligen Etat gebildeten Rücklagen erweisen sich (bei Niedrigzinssätzen) dann gerne als unterdeckt, was spätere Nachschüsse erfordert. Die tatsächlichen Aufwendungen (inkl. Ruhegeld) für die Ruhegeldsempfänger sind damit also noch einmal höher als die bereits ursprünglich hohen Summen. Gibt's für die absichtliche oder fahrlässige Belastung zukünftiger Budgets eigentlich auch Sittenwidrigkeitsschwellen, oder haftet die nächste Gebührenzahler-Generation quasi unbeschränkt für die versteckten Zusatzkosten früherer ÖRR-Magnate?

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