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  • hrwe

mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.2001

Re: Der RBStV verstößt gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes,

vantast64 schrieb am 30.08.2024 18:48:

sagt die Mehrheit UNABHÄNGIGER Juristen (u.a. 32 Professoren in einem Offenen Brief), außer dem Verfassungsgericht, das mit viel Hilflosigkeit die Rechtmäßigkeit zu beweisen suchte, man lese nur das 86Cent-Urteil, das einen neuen Artikel 5 einführte, der dies beweisen sollte.
Aber auch Verfassungsrichter müssen sich an den Gesetzestext halten.
Es kann nicht rechtmäßig sein, eine allein erziehende Mutter 2-er Kinder am Arbeitsplatz zu verhaften, ins Gefängnis zu stecken, ihr Leben zu ruinieren, nur, weil sie aus ethischen Gründen (jeden Tag Mord & Totschlag) nicht am Rundfunk teilnehmen wollte. Auch die Kinder sind geschädigt, die Frau wird wohl nie mehr aus H4 herauskommen, da sie den Rundfunk & Gefängnis nachzahlen müßte.

Wo kann man diese herzzerreißende Geschichte nachlesen?
Man kann sich als Bürgergeldempfänger vom Beitrag befreien lassen.

Selbst bei Dr.Goebbels kam nur ins Gefängnis, wer Feindsender hörte, bei uns kommt ins Gefängnis, wer nicht am Rundfunk teilnehmen will oder kann, weil er arm ist. So geht FDGO und ein hilfloses Verfassungsgericht.
Wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing, dachten wohl die Verfassungsrichter.

Ach, ich dachte unter Goebbels gab es schon noch ein, zwei weitere Gründe ins Gefängnis zu kommen.
Die Propagandamedien der Nazis sind der wichtigste Grund, warum der ÖRR nicht aus dem Staatshaushalt bezahlt wird.

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