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  • KoalaHR

99 Beiträge seit 24.07.2014

Re: Der RBStV verstößt gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes,

hrwe schrieb am 30.08.2024 21:41:

Man kann sich als Bürgergeldempfänger vom Beitrag befreien lassen.

Soweit ich weiß, heißt das nicht, daß die Anstalten auf das Geld verzichten. Es wird vom Amt bezahlt, also aus dem Sozialhaushalt. Geschädigt sind dann zunächst mal alle Armen. Und allgemeiner betrachtet, natürlich alle Steuerzahler.

Die Propagandamedien der Nazis sind der wichtigste Grund, warum der ÖRR nicht aus dem Staatshaushalt bezahlt wird.

Schön auch, daß die Anstalten von den Gebühren Sinfonie-Orchester bezahlen. So ganz ohne staatliche Beihilfe. Das ist echte Freiheit, wenn man Musik hören kann und weiß, daß das Geld dafür Armutsrentnern und Geringverdienern abgepreßt wurde.

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