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  • hrwe

mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.2001

Re: Der RBStV verstößt gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes,

KoalaHR schrieb am 31.08.2024 18:52:

hrwe schrieb am 30.08.2024 21:41:

Man kann sich als Bürgergeldempfänger vom Beitrag befreien lassen.

Soweit ich weiß, heißt das nicht, daß die Anstalten auf das Geld verzichten. Es wird vom Amt bezahlt, also aus dem Sozialhaushalt. Geschädigt sind dann zunächst mal alle Armen.

Wieso schädigt das die Armen?

Und allgemeiner betrachtet, natürlich alle Steuerzahler.

Willst du jetzt doch, dass es die Armen bezahlen?
Wer soll es denn zahlen?

Die Propagandamedien der Nazis sind der wichtigste Grund, warum der ÖRR nicht aus dem Staatshaushalt bezahlt wird.

Schön auch, daß die Anstalten von den Gebühren Sinfonie-Orchester bezahlen. So ganz ohne staatliche Beihilfe. Das ist echte Freiheit, wenn man Musik hören kann und weiß, daß das Geld dafür Armutsrentnern und Geringverdienern abgepreßt wurde.

Abgepresst? Aha.
Wenn man geringe Rente hat, kann man sich auch befreien lassen.
Irgendwo muss die Schwelle zwischen zahlen oder nicht zahlen liegen.
Es gibt haufenweise Ungerechtigkeiten für arme Menschen. Die Aufregung über 18€ im Monat erscheint da reichlich vorgeschoben.
An anderer Stelle beklagt man dann, dass das Bürgergeld zu hoch ist.

Andere europäische Länder haben ähnliche Gebührensysteme und Deutschland ist dabei bei weitem nicht am teuersten.

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