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Avatar von vantast64
  • vantast64

mehr als 1000 Beiträge seit 04.10.2011

Der Parlamentarische Rat war uneins in der Frage, Gebühr zu zahlen oder nicht,

also aus dem Steuersäckel zu bezahlen. Er hätte auf keinen Fall die jetzige Zwangsmethode erlaubt, die an das Verfahren der Mafiosi erinnert:
"Wir machen Ihnen ein Angebot, das Sie nicht ablehnen können!"
Wer ablehnt, kommt ins Gefängnis, sein Leben wird ruiniert.
Selbst bei Dr.Goebbels kam man nur in den Knast, wenn man Feindsender hörte. Er zwang niemanden zur Teilnahme, obwohl auch er wußte, wie wichtig Rundfunk für eine Regierung ist.
Bei uns kommt man in den Knast, wenn man der staatlichen Erpressung, aus welchen Gründen auch immer, nicht nachgibt.
Und das, trotz der FDGO und einem hilflosen Verfassungsgericht, das sich zu einer Revision, einer Rechtsbeugung, von Artikel 5 GG hinreißen ließ, um die Rechtmäßigkeit des RBStV zu begünden, den 8 Richtern fiehl nichts Besseres ein.
Es ist schlimm, wenn Verfassungsrichter sich über das Grundgesetz stellen.
Wie beim §175 StGB, den das Gericht auch für rechtmäßig hielt, erst der Gesetzgeber schuf dieses Elend ab, das Verfassungsgericht hat sich nie für seinen Rechtsbruch entschuldigt.

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