Ich kann ja noch verstehen das vor zig Jahren, im Zeitalter des analogen Fernsehens und Radios, das Verfassungsgericht mit dem Artikel 5 einen zwangsfinanzierten ÖRR gerechtfertigt hat, aber heutzutage werden die Anforderungen des Artikel 5 des Grundgesetzes allein schon durch das Internet erfüllt.
Denn auf dem Internet findet man Medien in allen Schattierungen von extrem-Rechts bis extrem-Links und zu praktisch jeder Ideologie und jedem Interessensgebiet, insofern gibt es basierend auf Artikel 5 GG keine Rechtfertigung mehr für eine ÖRR Zwangsfinanzierung durch die Bürger.
Im Gegenteil die Zwangsfinanzierung reduziert das Geld das die Bürger zur Verfügung haben um Abonnements bei privaten Medien abzuschließen (z.B. Heise+), insofern hindert die Zwangsfinanzierung eher die Angebotsvielfalt der Medien.
Es wäre mal an der Zeit dass das Verfassungsgericht dies anerkennt und die laut Artikel von ihr selbst geschaffenen Grundlagen für den Zwangsbeitrag abschafft, weil nicht mehr mit Artikel 5 GG zu rechtfertigen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.11.2024 20:44).